Organisationmodel

ORGANISATIONS- UND MANAGEMENTMODELL GEMÄSS D. LGS. 231/2001

Mit dem Gesetzesdekret 231/2001 wurde eine neue Form der Haftung von Unternehmen für bestimmte Arten von Straftaten eingeführt, die von ihren Geschäftsführern und Angestellten sowie von Personen begangen werden, die im Namen und auf Rechnung der Benacchio S.r.l. handeln.

Die Benacchio S.r.l. hat unter Bezugnahme auf das Gesetzesdekret 231/2001

ein Organisationsmodell für die Verwaltung und Kontrolle formell eingeführt. Das auf diese Weise gewählte Modell ergibt sich aus der Notwendigkeit, neben der Gesetzgebung die Komplexität der Situationen, in denen das Unternehmen tätig ist, erfolgreich zu bewältigen, indem die Werte, von denen es sich leiten lässt und die es respektiert wissen will, klar definiert werden.

Die Überzeugung, zum Vorteil des Unternehmens zu handeln, kann in keinem Fall ein Verhalten rechtfertigen, das diesen Grundsätzen zuwiderläuft.

Das Modell Benacchio S.r.l. besteht aus einer „Allgemeinen Abteilung“ und drei „Besonderen Abteilungen“ zur Verhinderung der verschiedenen Arten von Vergehen und Verbrechen, die in der Gesetzesverordnung 231/01 vorgesehen sind.

Die Gesellschaft hat außerdem ein Aufsichtsorgan ernannt, das die Aufgabe hat, die Einhaltung des Ethikkodex und des Modells durch alle Empfänger sowie die Umsetzung der darin enthaltenen Bestimmungen ständig zu überwachen.