Berichte

BERICHTE AN DAS AUFSICHTSORGAN

Die Benacchio S.r.l. hat ein Verwaltungsverfahren für die beim Aufsichtsrat der Gesellschaft eingehenden Meldungen eingeführt und mehrere Kanäle eingerichtet, um die Übermittlung von Meldungen über Verstöße gegen den Ethikkodex und das Organisations- und Managementmodell zu ermöglichen.

Jeder Verstoß oder mutmaßliche Verstoß und/oder jede andere Information im Zusammenhang mit der Umsetzung des Modells oder des Ethik-Kodex kann dem Aufsichtsrat unter der folgenden E-Mail-Adresse gemeldet werden: odv@benacchiosrl.it
(wenn die Meldungen von Personen außerhalb des Unternehmens gesendet werden) oder im Falle von Meldungen von internen Personen ist die folgende E-Mail-Adresse erforderlich: segnalazioni@benacchiosrl.it.
Alternativ können Sie Ihre Meldung auch in den an der Adresse installierten Briefkasten einwerfen:
Via delle Industrie, 98 – 36050 Cartigliano (VI)
Angabe als Adressat
Aufsichtsorgan der Benacchio S.r.l.

Um die Bearbeitung des Berichts zu erleichtern und um sicherzustellen, dass der Aufsichtsrat den Mindestinhalt erhält, der für eine rechtzeitige und vollständige Analyse der erhaltenen Informationen erforderlich ist, wird im Folgenden das Berichtsformular für den Aufsichtsrat verwendet:

VORLAGE FÜR DIE MELDUNG VON FEHLVERHALTEN

Angestellte und Mitarbeiter, die Missstände melden wollen, von denen sie erfahren haben, müssen dieses Modell verwenden.
Es sei darauf hingewiesen, dass das Gesetz Mitarbeiter schützt, die Fehlverhalten melden.
Das Unternehmen ist verpflichtet, Systeme zum Schutz der Vertraulichkeit der Identität des Meldenden einzurichten, die in jedem Kontext nach der Meldung geschützt werden muss.
In Disziplinarverfahren darf die Identität des Hinweisgebers nicht ohne dessen Zustimmung offengelegt werden, es sei denn, die Kenntnis der Identität ist für die Verteidigung des Beschuldigten unbedingt erforderlich.

VON EINEM FIRMENINTERNEN BENUTZER GESENDET
SENDEN VON AUSSERHALB DES UNTERNEHMENS